Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alle zwischen der “vehiclean UG (haftungsbeschränkt)” (im folgenden Carlicht) und dem Kunden (im folgenden Kunde genannt) geschlossenen Verträge unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt):
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen Carlicht und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege, Fahrzeugwäsche, Smart-Repair, Scheinwerfer-Aufbereitung, Geruchsentfernung und einige Weitere.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw. Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung einer Dienstleistung muss der Kunde schriftlich eine Auftragsbestätigung unterzeichnen. Alternativ kann die Auftragserklärung durch Buchung und Wahl der Leistung über unser Online-Formular unter Carlicht.de erfolgen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Carlicht getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich Carlicht vor, da diese sich nach der Auftragslage und saisonalen Schwankungen richten.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein plausibler Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann Carlicht eine Kostenpauschale in Höhe von 30% des vereinbarten Preises, mindestens 50,00€ in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vor Auftragsbeginn entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen Carlicht bzw. dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen bzw. Wertsachen geltend gemacht werden. Diese ist ohne Gewährleistung; Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
3.4 Terminvereinbarungen die Aufgrund von fehlender Straßenverkehrstauglichkeit nicht Zustande kommen, werden gehandhabt wie in 3.2.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen von Carlicht werden zusammen mit dem Kunden bei Fahrzeugübergabe geprüft. Carlicht hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein eines Carlicht Mitarbeiters schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug beziehen, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert oder bei Abholung des Fahrzeugs persönlich aufgezeigt werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.
§5 Haftung und Garantie
5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn Carlicht oder einem Mitarbeiter von Carlicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden können.
5.2. Bei Lackschäden, die durch Carlicht verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackschäden, schlecht verarbeitete Lacke, werkseitig mangelhafte Lackierungen, Kratzer, Schäden durch Waschanlagen, etc. können keine Schadenersatzansprüche gegen Carlicht oder dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Beschädigungen aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zum Verblassen der Farben und Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens Carlicht ausgeschlossen.
5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, beschädigte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und beschädigtes Interieur oder Zubehör welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt Carlicht keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto- HiFi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug Carlicht zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, ansonsten können keinerlei Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, muss das Auftragsformular vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung aller Parteien.
6.2. Carlicht behält sich rechtliche Schritte gegen den Kunde vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
7.4. Bei Zahlungen per Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungserhalt.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise von Carlicht sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht anders mit dem Kunden abgesprochen, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad und normalen Verschleißzuständen.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite von Carlicht dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand und Fahrzeugalter stark von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3. Bei extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
8.5. Grundsätzlich handelt es sich bei allen Preisen um Richtwerte, eine leichte Abweichung kann unter Umständen stattfinden. In diesem Fall ist der Kunde kurzfristig zu kontaktieren.
§9 Datenschutz
9.1. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Carlicht Daten aus dem Vertragsverhältnis nach Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und diese verarbeitet. Carlicht behält sich das Recht vor, sofern für die Auftragsabwicklung erforderlich, diese Daten an Dritte (Versicherungen, Steuerberater, weitere Dienstleister die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen) zu übermitteln.
§10 Sonstige
11.1. Erfüllungsort ist Büttstedt.
11.2. Gerichtsstand ist Büttstedt.
11.3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.
11.4. Für alle zwischen Carlicht und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
carlicht.de und die vehiclean UG (haftungsbeschränkt) sind offizieller Vertiebspartner von: